Krankenkasse

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung, einer Operation oder anderer gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Zertifizierter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SBG XI

Ab Pflegegrad 1 für Sie kostenlos!

Operation/ Unfall

Wer nach einer Operation, einem Unfall oder einem Krankenhausaufenthalt den eigenen Haushalt nicht mehr selbstständig führen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung von der gesetzlichen Krankenkasse. Grundlage dafür ist § 38 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn eine vorübergehende gesundheitliche Einschränkung die Haushaltsführung unmöglich macht.

Üblicherweise wird die Kostenübernahme für bis zu vier Wochen bewilligt. Sollte sich der Heilungsprozess verlängern, kann auf ärztliche Empfehlung hin auch eine Verlängerung beantragt werden. Voraussetzung ist stets eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Wie häufig und in welchem Umfang die Unterstützung erfolgt, richtet sich nach der individuellen Einschätzung des behandelnden Arztes sowie dem tatsächlichen Bedarf.

Unser Team von Haushaltsservice Laschitzky steht Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite. Wir übernehmen für Sie zuverlässig alltägliche Aufgaben wie das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen und weitere Besorgungen. Dabei ist es unser Anspruch, Ihnen möglichst viel Last abzunehmen und Ihnen ein Stück Normalität im Alltag zurückzugeben.

Damit die Organisation für Sie so einfach wie möglich ist, begleiten wir Sie von Anfang an. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, stimmen die Einsätze individuell mit Ihnen ab und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. So bleibt für Sie der Aufwand gering, und Sie können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung. Mit dem Haushaltsservice Laschitzky haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingeht und Sie kompetent unterstützt. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne umfassend und individuell.

Schwangerschaft

Während einer Schwangerschaft oder nach der Geburt kann es passieren, dass Sie Ihren Haushalt zeitweise nicht mehr selbstständig führen können. In solchen Fällen springt die gesetzliche Krankenkasse ein: Sie übernimmt die vollen Kosten für eine Haushaltshilfe, vorausgesetzt, keine andere im Haushalt lebende Person kann die Aufgaben übernehmen. Grundlage dafür ist § 24h SGB V.

Unser erfahrenes Team vom Haushaltsservice Laschitzky unterstützt Sie umfassend dabei, diese Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Beantragung als auch bei der Organisation Ihrer persönlichen Haushaltshilfe und sorgen dafür, dass die Unterstützung schnell und unkompliziert für Sie bereitsteht.

Sie benötigen Unterstützung in Ihrem Alltag?

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse Ihre Kosten! Haben Sie keinen Pflegegrad und benötigen trotzdem unsere Unterstützung? Füllen Sie das Kontaktformular. Wir freuen uns Sie entlasten zu können.

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