Uns ist bewusst, dass finanzielle Fragen in bestimmten Lebenslagen eine zusätzliche Belastung darstellen können. Daher setzen wir alles daran, Ihnen den Ablauf der Kostenübernahme so transparent und einfach wie möglich zu gestalten. Eine klare Übersicht über die Leistungen, die von den Krankenkassen getragen werden, ist dabei entscheidend. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Ansprüche präzise zu klären – damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Wenn plötzlich Pflege- oder Betreuungsbedarf entsteht, stellt sich häufig die Frage, wie sich die notwendige Unterstützung finanziell absichern lässt. Der Haushaltsservice Laschitzky bietet hierfür ein anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot nach AnFöVo. Die rechtliche Grundlage bildet § 45a Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Als erfahrene Alltagsbegleitung unterstützen wir pflegebedürftige Menschen dabei, möglichst lange selbstständig in ihrem vertrauten Zuhause zu leben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag besser zu bewältigen. Gleichzeitig entlasten wir Angehörige und pflegende Personen nachhaltig.
Wie unsere Leistungen finanziert werden können, richtet sich nach Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen. Entscheidend ist unter anderem, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind und auf welche Herausforderungen Sie stoßen.
Besteht ein Pflegegrad, rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Unterstützung als Selbstzahler jederzeit in Anspruch nehmen.
Unsere Angebote – einschließlich der Haushaltshilfe – können je nach Situation über Pflegekassen, Krankenkassen, das Sozialamt, die Sozialhilfe oder privat finanziert werden.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie individuell und finden gemeinsam den passenden Weg, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen.
Pflegebedürftige ab anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro.
Dieser Betrag kann für Leistungen verwendet werden, die entweder pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen fördern und erhalten.
Pflegende Angehörige übernehmen täglich eine wertvolle Aufgabe – dennoch kann es Situationen geben, in denen sie eine Auszeit benötigen, etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub oder wichtigen Terminen. Die Verhinderungspflege ermöglicht in solchen Fällen eine professionelle Vertretung und sorgt dafür, dass die Betreuung zuverlässig weitergeführt wird.
Erhält eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde, besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, das von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse gewährt wird.
Nach einer Operation, während der Schwangerschaft oder im Wochenbett unterstützen die Krankenkassen Betroffene mit einer Haushaltshilfe. Ziel ist es, den Alltag trotz gesundheitlicher Einschränkungen zu erleichtern. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 38 und § 24h SGB V.
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse Ihre Kosten! Haben Sie keinen Pflegegrad und benötigen trotzdem unsere Unterstützung? Füllen Sie das Kontaktformular. Wir freuen uns Sie entlasten zu können.
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